Allgemeines

Unsere Upcycling Produkte bestehen aus gebrauchten Textilien. Falls eines unserer Produkte einen Mangel bekommt, übernehmen wir zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung, die dem Verbraucher gegenüber dem Verkäufer zusteht, unter bestimmten Bedingungen die folgende Garantie.

Die Firma SecondPlus GmbH, Zur Wörthspitze 13, 76726 Germersheim, gewährt dem Verbraucher eine zeitlich befristete Garantie für die von ihr verkauften Upcycling Produkte zu den nachfolgenden Bedingungen und in dem nachfolgend beschriebenen Umfang. Die gewährte Garantie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.

Verbraucher im Sinne dieser Garantieerklärung ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Produktes ist und es nicht zu gewerblichen Zwecken erworben hat.

Garantieumfang

Die Garantiebedingungen gelten ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Die Garantie gilt für alle Upcycling Produkte, die ab dem 29.07.2021 (Kaufbeleg) erworben wurden. Die Firma SecondPlus GmbH garantiert, dass ihre Upcycling Produkte fachgerecht genäht wurden und keine auf einem Nähfehler beruhende Mängel besitzen. Ansprüche aus der Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Im Rahmen dieser Garantie werden Mängel behoben, die nachweislich auf einem Nähfehler beruhen.

Für alle Upcycling Produkte gilt eine Garantiezeit von 6 Monaten ab dem Kaufdatum eines Produkts. Ist das Produkt bereits bei der Lieferung im ungetragenen Zustand mangelhaft, muss dies unverzüglich nach Erhalt der Ware unserem Kundensupport mitgeteilt werden. Dieser veranlasst dann den Versand einer Ersatzlieferung.

Mängel, die erst nach dem Tragen des Produktes entstehen, können über unser Reklamations-Formular reklamiert werden. Upcycling Produkte, die älter als 6 Monate sind, sind prinzipiell von der Garantie ausgeschlossen. Wir leisten diese Garantie mittels kostenloser Reparatur der Mängel, die innerhalb der Garantiezeit auf einem Nähfehler beruhen. Die Behebung dieser Mängel erfolgt durch Reparatur des Produkts oder durch ein Ersatzprodukt das von dem Produkt in der ursprünglichen Bestellung abweicht.

Doppelte Einträge in unserem Reklamations-Formular in Bezug auf das identische Produkt einer Bestellnummer können nicht bearbeitet werden, ebenso wenn kein aussagekräftiges Bild beigefügt wurde.

SecondPlus GmbH behält sich vor, alternativ dazu eine Erstattung oder Teilerstattung des Kaufpreises zu tätigen. Die hier beschriebenen Leistungen gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungen und ersetzen oder beschränken diese nicht. Bei dieser Garantie handelt es sich um eine freiwillige und nicht rechtsbindende Leistung der SecondPlus GmbH, die jederzeit ohne die Angabe von Gründen verwehrt werden kann.

Von der Garantie ausgeschlossen

Kulanz:  Eine Garantieleistung gegenüber des Kunden besteht für diesen nicht bei Geschenken und Kulanzleistungen. Für die Garantie muss vom Verbraucher zwingend ein Kauf getätigt und eine Gegenleistung erbracht worden sein.

Erwerb von Dritten: Bei dem Erwerb von Upcycling Produkten der SecondPlus GmbH über Dritte besteht kein Anspruch auf die Garantieleistung.

Geschenke: Werden im Rahmen einer unserer Sonder-Aktionen Upcycling Produkte geschenkt, so besteht für diese Produkte kein Anspruch auf eine Garantieleistung.

Produkte, deren Kaufdatum mehr als 6 Monate zurückliegt, sind prinzipiell von der Garantie ausgeschlossen.

Geltendmachung des Garantieanspruchs

Für eine Geltendmachung der Garantie müssen Kunden das Garantie-Formular ausfüllen. Kunden werden nach Eingang des Formulars über den weiteren Ablauf der Reklamationsabwicklung informiert. Die Rücksendung erfolgt im Garantiefall innerhalb Deutschlands kostenfrei.

Geltendmachung bei Schenkung

Bei Geschenken (Kunde 1 kauft bei uns, verschenkt es an Kunde 2, Kunde 2 reklamiert) ist eine Geltendmachung der Garantie nur möglich, wenn Kunde 2 alle relevanten Kaufdaten von Kunde 1 hat (E-Mail, Bestellnummer, Name, Versandadresse). Diese Angaben dürfen nicht abgeändert werden, sondern sollen genauso für die Reklamation übernommen werden.

Dokumentationspflicht

Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn der Kunde dem Antrag eindeutige Fotos beilegt. Eindeutigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang die klare Erkennbarkeit des Upcycling Produkts, der Größe und Farbe des Kleidungsstücks sowie des dem Antrag zugrundeliegenden Mangels.

Hinweis zur Garantiezusage § 477 BGB

Vollends unabhängig von dieser Garantie und davon, ob im Garantiefall die vorgeschriebene Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht, bestehen uneingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers gegenüber dem jeweiligen Verkäufer. Nach eigener freier Wahl können daher auch ohne Geltendmachung der Garantieansprüche die gesetzlich geregelten Käuferrechte wegen Mängel der Kaufsache, insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatzes (siehe § 437 BGB) und die entsprechenden gesonderten Verjährungsregeln in § 438 BGB gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden. Die Garantie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.

Haftung

Die Garantieerklärung gewährt keinen Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden jeglicher Art oder sonstiger Schadenersatzansprüche. Von dieser Einschränkung ausgenommen sind zwingende gesetzliche Bestimmungen, nach denen der Hersteller außerhalb dieser freiwilligen Garantieerklärung haftet.

Ausschlussfrist Verjährung

Ansprüche aus der Garantie sind unverzüglich, spätestens jedoch 60 Tage nach Kenntnis eines Fehlers geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Rechten aus der Garantie ausgeschlossen. Ansprüche aus der Garantie verjähren nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Ende der Garantiefrist.